Das Förderprogramm „Unternehmen Revier“

Das Förderprogramm „Unternehmen Revier“ der Bundesregierung soll den Wandel in den vier Braunkohleregionen Deutschlands begleiten.

Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung

Um den Prozess des Wandels in den vier Braunkohleregionen Deutschlands zu begleiten und bereits vor Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ erste Maßnahmen zur Unterstützung der Braunkohleregionen zu ergreifen, hat die Bundesregierung aus Mitteln des Energie- und Klimafonds das Förderprogramm „Unternehmen Revier“ zur Unterstützung der im Strukturwandel stehenden Braunkohleregionen aufgelegt.

Die Förderung im Bundesprogramm „Unternehmen Revier“ wird als Anteilsfinanzierung gewährt.  Es sind Eigenanteile notwendig. Diese müssen verbindlich nachgewiesen werden. Antragsteller können sowohl wirtschaftlicher als auch nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit nachgehen. Ausgeschlossen von der Förderung sind der Bund und dessen Einrichtungen.

Eckpunkte der Förderung

Maximale Förderhöhe

200.000 € pro Projekt

Eigenanteile

Mindestens 10% bei nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit

Mindestens 40% bei wirtschaftlicher Tätigkeit

Die Eigenanteile müssen verbindlich nachgewiesen werden.

Stellungnahme der Hausbank, Nachweise über Drittmittel, z.B. vorliegende Förderbescheide.

Laufzeit der Projekte

Maximal 4 Jahre

Bei einer Fördersumme bis 50.000 € entscheidet der Abwicklungspartner Landkreis Helmstedt selbst über die Förderanträge. Bei einer Förderhöhe von 50.000 bis 100.000 € muss der Förderantrag dem BMWi gemeldet werden. Ab einer Förderhöhe von 100.000 € wird der Förderantrag dem BMWi zur Genehmigung vorgelegt.

Vier Schwerpunkte des Modellprogramms

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes
Qualifizierung und Fachkräftesicherung
Cluster- und Innovationsmanagement
Kompetenz- und Kapazitätsaufbau

Kern des neuen Programms sind Ideen- und Projektwettbewerbe, mit denen Projekte identifiziert und ausgewählt werden sollen, die Maßnahmen zur Strukturanpassung in einer Braunkohlebergbauregion darstellen.

Die folgenden Fragen müssen bei dem Projekt positiv beantwortet werden

Werden neue Ideen und kreative Ansätze in den ausgewählten Themenfeldern entwickelt, erprobt und umgesetzt?
Ist das Projekt bundesweit von strukturpolitischer Bedeutung, besitzt es Modellcharakter und leistet es einen erkennbaren Beitrag für den Strukturwandel in dem jeweiligen Braunkohlerevier sowie ggf. in den anderen Braunkohleregionen?

Wer entscheidet über die Förderung?

Verantwortlich sind die Reviere weitestgehend selbst: Sie machen die Wettbewerbsaufrufe, wählen die zu fördernden Projekte aus und wickeln die Förderung ab. Die „Unternehmen Revier“ Initiative wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert und basiert auf den aktualisierten Förderrichtlinien des Bundes vom 16. August 2021.

Entscheidungs- und Handlungsgrundlage zur Förderung von Projekten mit den Mitteln des Modellvorhabens sind außerdem die Regionalen Investitionskonzepte, die von allen vier Braunkohleregionen vorgelegt wurden. Das Regionale Investitionskonzept (RIK) wird regelmäßig durch den Regionalpartner geprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Über nachfolgenden Link können Sie sich über den Fortgang des Bundesprogramms „Unternehmen Revier“ informieren: