Das Förderprogramm „Unternehmen Revier“ der Bundesregierung soll den Wandel in den vier Braunkohleregionen Deutschlands begleiten.
Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung
Um den Prozess des Wandels in den vier Braunkohleregionen Deutschlands zu begleiten und bereits vor Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ erste Maßnahmen zur Unterstützung der Braunkohleregionen zu ergreifen, hat die Bundesregierung aus Mitteln des Energie- und Klimafonds das Förderprogramm „Unternehmen Revier“ zur Unterstützung der im Strukturwandel stehenden Braunkohleregionen aufgelegt.
Die Förderung im Bundesprogramm „Unternehmen Revier“ wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Es sind Eigenanteile notwendig. Diese müssen verbindlich nachgewiesen werden. Antragsteller können sowohl wirtschaftlicher als auch nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit nachgehen. Ausgeschlossen von der Förderung sind der Bund und dessen Einrichtungen.
Eckpunkte der Förderung
300.000 € pro Projekt
Mindestens 10% bei nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit
Mindestens 40% bei wirtschaftlicher Tätigkeit
Die Eigenanteile müssen verbindlich nachgewiesen werden.
Stellungnahme der Hausbank, Nachweise über Drittmittel, z.B. vorliegende Förderbescheide.
Laufzeit der Projekte
Maximal 4 Jahre
Vier Schwerpunkte des Modellprogramms
Handlungsschwerpunkte für das Helmstedter Revier
Digitale Innovation
Kreislaufwirtschaft
Bauwirtschaft
Aus- und Weiterbildung
Die folgenden Fragen müssen bei dem Projekt positiv beantwortet werden
Wer entscheidet über die Förderung?
Verantwortlich sind die Reviere weitestgehend selbst: Sie machen die Wettbewerbsaufrufe, wählen die zu fördernden Projekte aus und wickeln die Förderung ab. Die „Unternehmen Revier“ Initiative wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert und basiert auf den aktualisierten Förderrichtlinien des Bundes vom 16. August 2021.
Entscheidungs- und Handlungsgrundlage zur Förderung von Projekten mit den Mitteln des Modellvorhabens sind außerdem die Regionalen Investitionskonzepte, die von allen vier Braunkohleregionen vorgelegt wurden. Das Regionale Investitionskonzept (RIK) wird regelmäßig durch den Regionalpartner geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Über nachfolgenden Link können Sie sich über den Fortgang des Bundesprogramms „Unternehmen Revier“ informieren: